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Autogas Umruestung: Was muss man beachten?

Autogas Umruestung rechnet sich schnell

Die in der jüngsten Vergangenheit sinkenden Spritpreise gegenüber den stabilen Autogas-Preise lassen die Autogas Umruestungen flauten. Der Anreiz auf Autogas oder ganz auf Alternativen umzusteigen sinkt zur Zeit gewaltig. Trotzdem was feststeht, wie das Amen in der Kirche ist, die Benzinpreise werden wieder steigen und zwar gewaltig. Der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. hält das in Zahlen fest: der Zuwachs an LPG-Fahrzeugen steigt bis 2015 auf 1,5 Millionen im Jahr. Das bedeutet eine Verachtfachung des gesamten Bestandes. Spätestens ab einem Spritpreis um die 1,40 € ist die Schmerzgrenze erreicht. Da boomt das Geschäft rund um das LPG wieder. Vor allem Fahrzeughalter deren Auto viel verbraucht werden verstärkt nach alternativen Möglichkeiten schauen.

Die Festschreibung des Mineralölsteuersatzes bis 31.12.2018 macht es möglich sorgenlos und für lange Zeit auf Autogas zu setzen. Wer sich auf dem Markt umschaut wird schnell feststellen: Die Umrüstung auf Gas ist standard, die Technik ist mehr als ausgereift, Ersatzteile sind nicht schwierig zu bekommen, der Service der Händler bewegt sich auf einem hohen Niveau. Auch gibt es eine Nachweispflicht von Einbauschulungen sowie den GAP- und/oder GSP-Nachweis und deren Wiederholungsschulungen (spätestens 36 Monate) innerhalb eines anerkannten Umrüstbetriebes.

Autogas Umruestung: Umrüstrisiko vermeiden


Tatsächlich gibt es Werkstätte, die ein Fahrzeug aus Unwissenheit umgerüstet haben, obwohl es wegen zu weicher Ventile für den Gasbetrieb nicht geeignet ist. Auch wenn für solche Fälle eine Garantieversicherung abgeschlossen würde, ist diese im Schadenfall unwirksam. Jeder Umrüstbetrieb hätte darüber Bescheid wissen müssen. Um solche Risiken zu vermeiden – suchen Sie einen Fachbetrieb auf! Lassen Sie erst dann umrüsten, wenn Sie sicher sind, dass Ihr Fahrzeug eine offizielle Gas-Freigabe des Fahrzeugherstellers hat. Darüber hinaus kann sich die Werkstatt immer bei dessen Gasanlagenlieferanten erkundigen, ob das umzurüstende Fahrzeug tatsächlich für Autogas geeignet ist. Viele Umrüstanlagenhersteller führen zur Risikovermeidung eine sog. „schwarze Liste“, in denen Fahrzeuge mit erhöhtem Schwierigkeitenpotenzial aufgelistet sind. Nach wie vor sind die verschiedenen Zuslassungsmodi für solche Anlagen ein Problem. Zur Zeit befinden sich drei nach dem Zulassungsverfahren unterschiedliche Gasanlagen auf dem Markt. Zulassungsfähig sind sie zunächst alle unabhängig welche Genehmigung die LPG-Anlage hat. Nur der Aufwand und die Kosten ist sehr unterschiedlich. Problemlos sind die Anlagen, die bereits serienmäßig in Neufahrzeuge einbaut werden. Sie entsprechen der europäischen Gas-Zulassungsrichtlinie ECE-R 115 bzw. sind genehmigt nach der europäischen Autogasrichtlinie ECE-R 67/2, Teil 1 und 2. Der Autohalter muss lediglich nach der Fahrzeugzulassung, die alle zwei Jahre wiederholende GAP-Pflicht im Rahmen der HU beachten. Bei Nachrüstanlagen, bei denen alle Bauteile nach ECE-R 67/2, Teil 1 genehmigt sind, kommen unabhängig davon, ob für die Nachrüstanlage eine Teilegenehmigung nach ECE-R 115 vorliegt, zwei unterschiedliche Zulassungsverfahren in Betracht. Davon unberührt müssen die Anlagen nach der sog. GSP geprüft werden. Erst danach erfolgt der Eintrag in die Fahrzeugpapiere.

Liegt keine Teilegenehmigung nach ECE-R 115 vor muss zwingend ein Einzelgutachten durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen nach § 21 eingeholt werden um die Anlage in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen zu können. Der Sachverständige prüft, dass die LPG-Anlage den Vorgaben zu Technik, Einbau und Betrieb der ECE-R 115 genügt. Für diese Erteilung einer Einzelzulassung muss zwingend ein Abgasgutachten (EBE), auf die Fahzzeug-Ident-Nummer (FIN) bezogen, vorgelegt werden. Bei allen Nachrüstanlagen muss jedes Teil nach ECE R 67/01 genehmigt sein, ein Abgasgutachten vorliegen. Zusätzlich muss jedes Teil das E-Prüfzeichen ausweisen. ECE-R 115-Anlagen verfügen über eine Typengenehmigung. Der entsprechende Aufkleber mit der Genehmigungszeichen nach ECE R 115 weist die Genehmigung nach.

Die Unterlagen sind komplett wenn, ein deutsches Einbauhandbuch mit Schaltplan, ein deutsches Benutzerhandbuch dem Umrüstkit beiliegt. Fehlt etwas davon, kann die Eintragung der Anlage bei der Prüforganisation verweigert werden. In der letzten Zeit sind solche Fehler durch Unwissenheit gemacht worden. Viele Anlagen verbaut worden, obwohl eines oder mehrere Vorgaben nicht erfüllt worden sind.

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