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Neue Kfz Steuer:
Nur für Neuzulassungen ändert sich richtig was!

Kfz Steuer aller Antriebstechniken im Vergleich Die zum 1. Juli 2009 beschlossene Umstellung der Kfz Steuer basierend auf den CO2-Ausstoß wird die Steuerbelastung für Erdgasfahrzeuge teilweise erheblich sinken. Die CO2-Steuer gilt nur für Neufahrzeuge bzw. Neuzulassungen!

Grundsätzlich bleibt der klare Steuervorteil der Benziner gegenüber Dieselfahrzeugen erhalten. Dazu kommt jetzt durch die CO2-Komponente auch ein finanzieller Vorteil gegenüber herkömmlichen Benzinern, da Erdgasfahrzeuge bis zu 25 % weniger CO2 ausstoßen!

Die Reform soll künftig zwei Komponenten haben: Es werden sowohl der CO2-Ausstoß als auch der Hubraum eines Fahrzeuges zugrunde gelegt. Für jedes Gramm CO2, das die festgelegte Freigrenze von 120 Gramm überschreitet, müssen zwei Euro bezahlt werden.

Der Sockelbetrag:

· Ottomotoren: „Sockelbetrag“ von 2,00 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum,

· Dieselmotoren: „Sockelbetrag“ von 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum.

Dazu kommt der CO2-abhängige Steuerbetrag:

· 2,00 Euro je Gramm CO2 pro Kilometer– allerdings erst oberhalb einem steuerfreien Grenzwert von 120 g/km (Diesel –wie auch Ottomotoren).


Dieser Grenzwert wird in den nachfolgenden Jahren zunehmend verschärft, ab Erstzulassung 1. Januar 2012 auf 110 g/km; ab 1. Januar 2014 auf 95 g/km.

Der für die Berechnung entscheidende CO2-Wert in g/km ist im Fahrzeugschein ersichtlich (Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld V.7).

Für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter ist zusätzlich bis 31. März 2011 ein Malus von 1,20 € je 100 cm³ Hubraum fällig.

Steuerbefreiung in der neuen Kfz Steuer gibt es auch: Ein Diesel-Pkw nach Euro 6, die im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 31.12.2013 erstmals zugelassen werden, erhalten eine Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro.

An der Stelle soll ein Beispiel helfen: Der erdgasbetriebene VW Passat 1.4 TSI EcoFuel, der nur 119 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt, bleibt unterhalb der Freigrenze - der CO2-Anteil für das Fahrzeug ist damit kostenfrei. Hinzu kommt in der Steuerberechnung die Hubraum-Komponente, die bei Erdgasfahrzeugen ebenso wie Benzinern zwei € je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum kostet - beim Diesel je 100 Kubikzentimeter sogar 9,50 Euro. So ergeben sich künftig für die Besitzer des Passat TSI EcoFuel mit 1,4-Liter-Motor unter dem Strich nur 28 € Steuern.

Zum Vergleich: Die Kfz Steuer eines vergleichbaren VW Passat mit Benzinmotor kostet dagegen 186 Euro, beim vergleichbaren Passat-Dieselmodell sind es schon 266 Euro. Hinzu kommt, dass der Passat TSI EcoFuel aufgrund seiner Einstufung nach der Euro 5-Abgasnorm für zwei Jahre von der KFZ-Steuer befreit ist, soweit das Fahrzeug bis zum 30. Juni 2009 zugelassen wird. Bei Euro 4-Modellen gilt diese Steuerbefreiung lediglich für ein Jahr.

Anmerkungen: Elektromotoren und Ottomotoren nach dem Drehkolben (Wankel-) Prinzip: Im neuen Steuersystem keine Änderung! Drehkolbenmotoren: Besteuerung nach dem zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeuges; je angefangene 200 kg: 11,25 Euro, über 2.000 kg bis 3.000 kg: 12,02 Euro
Beispiel: Ein Mazda RX-8 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.815 kg ist die Steuer pro Jahr 112,50 Euro Steuer

Elektromotoren: Besteuerung ebenfalls nach zulässigem Gesamtgewicht, aber nur mit den halben Steuersätzen gegenüber den Werten für Drehkolbenmotoren.

Generell gilt Steuerbefreiung fünf Jahre ab Erstzulassung:

Erstzulassung zwischen 5.11.2008 bis 30.06.2009

Pkw, die im Zeitraum in diesem Zeitraum neu und erstmals zugelassen wurden, werden nach Ablauf einer eventuellen Steuerbefreiung (siehe unten) mit der für sie günstigeren Möglichkeit der Besteuerung – entweder „alte Hubraum-Steuer“ oder „neue CO2-Steuer“ besteuert (sog. „Günstigerregelung“).

Zur Steuerbefreiung:


· Alle neuen, zwischen 5.11.2008 und 30.06.2009 erstmals zugelassenen Pkw (Euro 4) zahlen ein Jahr keine Kfz Steuer. Der Steuer-Malus von 1,20 € je 100 cm³ Hubraum für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter bleibt unberührt.

· Für in dieser Zeit erstmals zugelassene Euro 5- und Euro 6 Pkws entfällt die Kfz-Steuer für max. ein weiteres Jahr

· Die Steuerbegünstigung endet allerdings in jedem Fall am 31.12.2010.

Auch wenn der Begünstigungszeitraum bis dahin nicht voll ausgeschöpft werden konnte. Die volle zweijährige Steuerbefreiung für Euro 5 und Euro 6 erhält kann somit nur derjenige genießen, der ein entsprechendes Pkw-Modell bis spätestens Ende 2008 bereits zugelassen hatte.

Erstzulassung vor dem 5.11.2008: Für Pkw, die vor dem 5.11.2008 erstmals zugelassen wurden, ändert sich nichts.Frühestens 2013 ist eine Überführung des Altbestands in die CO2-Steuer vorgesehen.

Steuerbefreiung:


Wer vor dem 5.11.2008 bereits einen Euro 5-Pkw zugelassen hatte, ist ab 1.1.2009 ein Jahr steuerbefreit

Steuer-Malus für Dieselautos ohne Filter: Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter wird seit 1.04.2007 zusätzlich ein Betrag von 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum erhoben. Dieser Steuer-Malus wird bis zum 31. März 2011 angewendet auch bei neuen Kfz-Steuermodell und auch bei Fahrzeugen die eine Steuerbefreiung erhalten.


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